
3.3 Eigenschaften und Kennwerte von Druckflüssigkeiten    25 
 Vermeiden von schroffen Querschnitts- und Richtungsänderungen im Lei-
                                  
tungsnetz und in den Anlagenkomponenten; Grund: mögliche Druckabfälle. 
Tabelle 3.5  Störungen und Schadensfälle durch freie Luft und deren Ursachen 
  Mögliche Störungen und Schäden  Ursachen 
Betriebs- 
verhalten
ruckartige Bewegungen („Stottern“ 
der hydraulischen Aktoren), 
Neigung zu Schwingungen, 
Schaltverzögerungen (verspätetes 
Ansprechen), 
Erhöhung des Geräuschpegels; 
höhere Kompressibilität der Druck-
flüssigkeit, damit kleinerer Kom-
pressionsmodul und Verringerung 
der hydraulischen Steifigkeit, Kavi-
tationserscheinungen, Explosionen 
und Implosionen im Mikrobereich; 
Druck-
flüssigkeit
vorzeitige und beschleunigte Alte-
rung der Druckflüssigkeit, örtlicher 
Zerfall von Ölmolekülen; Umwand-
lung in Kohlenstoff (Kracken), ört-
liche Kleinexplosionen durch 
Selbstentzündung, Minderung der 
Wärmeleitfähigkeit; 
Sauerstoffgehalt, erhöhte Tempera-
tur durch Kompression der Luft, ört-
liche Druck- und Temperaturspitzen 
bis ! 700 °C („Dieseleffekt“), 
schlechtes Wärmeleitvermögen von 
Luft;
Anlagen-
komponenten
Kavitationserosion (Strömungsver-
schleiß) in Pumpen und Ventilen, 
Schädigung, u. U. Zerstörung von 
Dichtungen. 
Druckschwankungen, örtlich schnel-
ler Druckabfall, schlagartige Luftab-
scheidung, Abfall des statischen 
Druckes bei hohen Strömungs-
geschwindigkeiten (Drosselstellen), 
Wirkung von Druck- und Tempera-
turspitzen auf die Elastomere,  
Diffusion von Luft in Dichtungs-
werkstoff, auf kleines Volumen 
komprimierte Luftblasen können 
unter Dichtlippe gelangen und ex-
plosionsartig expandieren. 
      Der  Entlüftungseffekt  im  Flüssigkeitsbehälter wird neben der konstruktiven 
Gestaltung (s. Abschn. 10.1) vom Luftabscheidevermögen (LAV) der Druckflüs-
sigkeit bestimmt. Die Ermittlung des Luftabscheidevermögens ist in der DIN 
51381 festgelegt: 
Es ist die Zeit zu messen, in der sich die in einer Flüssigkeit dispergierte – also 
freie – Luft bis zu einem Restgehalt von 0,2 vol.-% abgeschieden hat. Die Prüf-
temperatur muss dabei 50 °C betragen. 
Den physikalischen Hintergrund für die Prüfung des Luftabscheidevermögens bil-
det das Stokessche Gesetz für die Aufstiegszeit T von Luftblasen: 
Th dg 18
2
Q
/( )                                                                                       (3.15) 
h Aufstiegshöhe  
 kinematische Viskosität 
d  Blasendurchmesser   g  Erdbeschleunigung